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Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmebedingungen Europiano Kongress 8. bis 10. März 2023 in Nürnberg (Allgemeine Vertragsbedingungen)

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1. Regelungszweck

Dieser Vertrag regelt die wechselseitigen vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem BDK Bund Deutscher Klavierbauer e. V. (Veranstalter) und dem Teilnehmer am „Europiano-Kongress 2023 in Nürnberg“ (Teilnehmer). Die Vertragsinhalte sind durch die Dokumente „Anmeldung“, „Anmeldebestätigung“ und diese Vertragsbedingungen bestimmt. Ggf. weiterführende vertragliche Vereinbarungen können individuell getroffen werden. Diese Dokumente können durch Erklärungen in Web-Formularen oder per E-Mail abgegeben werden.

 

2. Teilnehmer, Anmeldung und Vertragsschluss

An der Teilnahme berechtigt sind die Mitglieder des im Europiano-Verband zusammengeschossenen nationalen Verbände des Klavierbauerhandwerks. Die Autorisierung erfolgt durch Abgleich der Mitgliederdaten der Verbände. Der Teilnehmer ist berechtigt, für eine Begleitperson ein Begleitpersonen-Leitungspaket nach Umfang A oder B zu buchen. Berechtigt sind darüber hinaus Personen, die eine Teilnahmebestätigung vom Veranstalter erhalten. Der Teilnehmer trägt seine Daten in das Online-Anmeldeformular ein, wählt ein Leistungspaket aus und übermittelt die Daten gemäß der Versandroutine des Anmeldeformulars („Angebot“). Der Veranstalter sendet dem Teilnehmer daraufhin eine Teilnahmebestätigung zu („Annahme“), woraufhin der Teilnahmevertrag zustande kommt.

 

3. Leistungen

Der Teilnehmer hat Anspruch auf Erbringung der Leistungen gemäß seinem gebuchten Paket. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern, hinzuzusetzen, zu ersetzen oder zu streichen, sofern sich dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung und des Leistungspaketes nicht ändern. Der Veranstalter weist darauf hin, dass nur Leistungen Vertragsinhalt werden, die in der Leistungsübersicht aufgeführt sind. Ausdrücklich nicht umfasst sind alle weiteren auf dieser Website erwähnten Möglichkeiten, die im Umfeld des Kongresses und der Musikmesse gegeben sind. Die Erwähnung auf der Website sind werblicher Natur und begründen keinen Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme.  Unerhebliche Änderungen, die der Veranstalter vornimmt, stellen keinen Mangel dar. Eine Änderung der Einzel-Leistung ist dann unerheblich, wenn die Änderung der Einzelleistung nicht mehr als 5 % des gesamten Leistungsumfanges beträgt. Die Änderung der Reihenfolge der Veranstaltungen bleibt dem Veranstalter vorbehalten und begründet keinen Mangel. Die Unmöglichkeit der Teilnahme an zwei zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen begründet keinen Mangel. Der Veranstalter sichert jedem Teilnehmer neben der Jahrestagung den Besuch von mindestens zwei Veranstaltungen zu. Der Ausfall eines angekündigten Fachdozenten wird durch Ersatz kompensiert und stellt keine Mindererfüllung dar. Anreise und Unterkunft sind nicht Vertragsinhalt.

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